Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

feine nähte in papier…

Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

1. Allgemeines
Die Firma nahtwerk.papierkunst Ute Matthiesen, Kirchstraße 6, 18528 Bergen auf Rügen  (nachfolgend Nahtwerk genannt), verkauft Waren nur zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s).
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Nahtwerk und dem Käufer gelten ausschließlich unsere AGB´s in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Jegliche Abweichung muss ausdrücklich von Nahtwerk schriftlich bestätigt werden. Nachstehende AGB´s gelten für alle Verträge und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Vertragssprache ist Deutsch.
Nahtwerk ist jederzeit berechtigt, diese AGB´s einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB´s bearbeitet.

2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich.
Kleine Abweichungen und technische Änderungen (z.B. Nahtfarbe, Stichlängen, etc.) gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Das Angebot ist für Endverbraucher (Privatkunden) oder Geschäftskunden für den gewerblichen Bedarf bestimmt.
Für Wiederverkäufer/Einzelhändler gelten ergänzend oder alternativ die für Wiederverkäufer ausgewiesenen Abschnitte der AGB´s bzw. die gesetzlichen Regelungen.

3. Lieferung und Zahlung / Nichteinhalten der Bestellung
Es gibt keine Mindestbestellmenge. Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von Nahtwerk sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% (Karten/Serie, Bilderrahmen) bzw. 7% (genähte Grafiken, Karten/Einzelstücke) Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
Die Lieferung erfolgt ab Lager Nahtwerk auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Ware wird per Briefpost, Paketversand oder Spedition ausgeliefert. Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden gesondert berechnet.

4. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Annahme Ihrer Bestellung durch Lieferung bzw. im Falle eines erfolglosen Zustellversuches durch die Mitteilung der Auslieferung der Ware zustande.
Die Präsentation der Waren im Internet-Shop stellt kein bindendes Angebot des Anbieters auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird hierdurch lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben.
Durch das Absenden der Bestellung im Internet-Shop gibt der Kunde ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Kaufvertrages über die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Kunde auch diese Geschäftsbedingungen als für das Rechtsverhältnis mit dem Anbieter allein maßgeblich an.
Der Anbieter bestätigt den Eingang der Bestellung des Kunden durch Versendung einer Bestätigung (E-Mail, Fax oder Brief). Diese Bestellbestätigung stellt noch nicht die Annahme des Vertragsangebotes durch den Anbieter dar. Sie dient lediglich der Information des Kunden, dass die Bestellung beim Anbieter eingegangen ist. Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes erfolgt durch die Auslieferung der Ware oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.

5. Lieferzeiten
Ware, die am Lager ist, kommt schnellstmöglich nach Bestellungseingang bzw. nach Geldeingang (bei Vorkasse), in der Regel innerhalb von 1 Werktag, zum Versand. Über etwaige Lieferverzögerungen oder Lieferausfall aufgrund unvorhergesehener Ereignisse werden wir Sie schnellstmöglich informieren. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Für Beförderungsprobleme haften wir nicht. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige nicht von uns zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhalten der Lieferfrist aus anderen als den o.g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosen Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zum Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass ein gesetzlicher Vertreter der Fa. Nahtwerk vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

6. Rückgaberecht
Wir garantieren für nicht benutzte und original verpackte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 1 Monat. Die Rückgabefrist wird gewahrt durch das fristgerechte Absenden der Ware.
Die Kosten für die Rücksendung trägt der Besteller. Die Rücksendung muß auf einem Beförderungsweg mit Sendungsverfolgung durchgeführt werden. Hierfür eignen sich z. B. Paketversand oder Dt. Post-Briefversand mit Prio oder Einschreiben.
Es ist zwingend erforderlich, uns vorab über die Rücksendung der Ware schriftlich (Brief/Fax/E-Mail) zu informieren, da wir ansonsten die Annahme des Paketes evtl. verweigern könnten.

7. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Nahtwerk auf den Käufer über.

8. Mängelhaftung
Mängel an der Ware werden von Nahtwerk innerhalb der gesetzlichen Mängelhaftungsfrist ab Eingang der Ware beim Käufer durch Ersatzlieferung behoben. Der Käufer hat hierzu die mangelhafte Ware unter schriftlicher Angabe des Mangels an den Geschäftssitz von Nahtwerk zurück zu senden.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Kunde zu Wandlung oder Minderung berechtigt.

9. Haftung
Der Verkäufer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften in Höhe des vorhersehbaren Schadens. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Nahtwerk nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Verwendungszweckes von besonderer Bedeutung ist. Die Haftung ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt.

10. Gewährleistung
Nahtwerk. versichert, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
Bei den von Nahtwerk angebotenen Waren handelt es sich überwiegend um handgefertigte Erzeugnisse mit feinen Nähten. Kleine Fäden an den Nahtanfängen und -enden prägen das produktspezifische Erscheinungsbild und stellen keinen Mangel an der Ware dar. Durch die Veredelung mit Nähten und Montage in Handarbeit sind kleine individuelle Abweichungen auch bei seriengefertigten Artikeln charakteristisch und stellen keinen Mangel dar.
Jeder Gewährleistungsanspruch setzt voraus, dass erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens aber bis 10 Tage nach Empfang der Ware schriftlich (z.B. per E-Mail) angezeigt werden und der Besteller Nahtwerk die Möglichkeit gibt, den Mangel festzustellen und zu beseitigen. Zeigt sich ein Mangel später, so hat der Besteller den Mangel unverzüglich nach seiner Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel.

Die Gewährleistung beträgt 24 Monate ab Auslieferung. Bei Reklamationen muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel (alle Teile desselben) muss zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert, an Nahtwerk eingeschickt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
Nahtwerk hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es gilt § 476a BGB.
Nahtwerk ist berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, solange der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Pflicht von Nahtwerk zur Gewährleistung ist auf den ursprünglichen Besteller beschränkt und ist nicht abtretbar.
Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitungen von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet Nahtwerk nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung der zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisse, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
Bei fertigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet Nahtwerk bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Durch Abtretung der Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber wird Nahtwerk von der eigenen Haftung befreit.

11. Sonderanfertigungen
Entwürfe, Skizzen, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, sind angemessen zu vergüten, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von ihm vorgelegten Ausführungszeichnungen keine Schutzrechte Dritter verletzen.
Eine Überprüfungspflicht besteht für Nahtwerk nicht. Im Fall eines Regresses ist der Auftraggeber verpflichtet, Nahtwerk von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen. Von Nahtwerk erstellte Gestaltungen – auch vom Kunden beauftragte – bleiben im Eigentum von Nahtwerk, sofern dies nicht anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Satzfehler: Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Nach einer Freigabe zum Druck aufgrund des Korrekturabzuges ist der Auftrag im Bereich Druckvorbereitung haftungsbefreiend erfüllt. Nahtwerk haftet nicht für Fehler, die der Auftraggeber übersehen hat. Mehr- und Minderlieferungen: Bei Sonderanfertigungen (Karten, Kuverts) mit oder ohne Texteindruck behalten wir uns aus technischen Gründen bis zu 10% Mehr- und Minderlieferung vor. Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Mehr- und Minderlieferung verpflichtet. Der Kaufpreis erhöht sich oder vermindert sich im Verhältnis zu der erbrachten Mehr- oder Minderlieferung. Aufträge werden nur vorbehaltlich der Lieferungsmöglichkeiten und freibleibend angenommen.
Reklamationen können nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware berücksichtigt werden.
Verwahrung, Versicherung: Vorlagen, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände werden nur nach vorheriger Absprache und gegen Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Im Fall der Verschlechterung oder des Unterganges dieser Gegenstände haftet der Verwender nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Eigentum, Urheberrecht: Die von dem Verwender zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere Filme und Klischees, Lithographien, Druckplatten und Stehsätze bleiben, auch wenn gesondert berechnet, Eigentum von Nahtwerk und werden nicht ausgeliefert.
Die Einhaltung einer vom Verwender bestätigten Lieferzeit setzt voraus, dass der Auftraggeber alle Druckvorlagen, Druckmuster und Daten termingerecht zur Verfügung gestellt hat, sowie Druckfreigeben und Einwilligungen in Ausführungsvorlagen rechtzeitig erteilt. Wird nach der Auftragsbestätigung von dem Auftraggeber eine Änderung des Auftrages verlangt, so ist der Verwender berechtigt eine neue Lieferzeit festzulegen. Diese erlangt Gültigkeit mit Bestätigung der Änderung.

12. Fälligkeit und Zahlung
Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart ist, unverzüglich nach Erhalt der Ware ohne Abzug zahlbar. Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verladen, Verpacken, Fracht, Versicherung, Porto, Umsatzsteuer und Zoll. Versand und Verpackungskosten werden nach Aufwand gemäß den ausgewiesenen Konditionen berechnet.
Die Zahlung kann per Vorkasse, via PayPal oder per Rechnung erfolgen. Erstbesteller können ausschließlich per Vorkasse oder PayPal bezahlen. Weitere Zahlungsmöglichkeiten können im Web-Shop ergänzt werden und werden dann dort ausführlich beschrieben werden. Nahtwerk behält sich das Recht vor, Zahlungsarten auszuschließen. Die genannten Preise verstehen sich inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten sich in der Zeit zwischen schriftlicher Bestätigung des Auftrages und Auslieferung der Ware Lohn- und Materialpreiserhöhungen ergeben, so ist Nahtwerk berechtigt, den Bestätigungspreis in Absprache mit dem Auftraggeber angemessen zu erhöhen.
Übernimmt der Auftraggeber die Lieferung nicht zu dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, hat der Auftraggeber gleichwohl die geschuldeten Zahlungen zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen zu leisten.
Nahtwerk ist verpflichtet, für die Einlagerung des Liefergegenstandes auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu sorgen und zu Lasten des Auftraggebers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt. Als Kosten bei Einlagerung im eigenen Räumen werden 0,5% des Vertragspreises des eingelagerten Gegenstandes für jeden vollen Monat berechnet. Sonstige Rechte, die der Verwender aufgrund der Verzögerung der Übernahme geltend machen kann, bleiben unberührt.

13. Höhere Gewalt
Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung oder Transport abhängig sind – verursacht durch Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeiten und Preise.
Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferzeit berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder den Lieferanten für etwa entstandene Schäden verantwortlich zu machen.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sowie das Recht vom Vertrag zurückzutreten, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Ist Nahtwerk unter den Voraussetzungen der vorgenannten Ziffer zum Schadensersatz verpflichtet, so ist der Besteller unter Ausschluss weiterer Ansprüche berechtigt, für jede Woche der Verspätung 1/2%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung zu fordern, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder zweckdienlich genutzt werden kann.

14. Zurückhaltung- und Aufrechnungsrecht
Der Besteller verzichtet auf ein Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrecht.

15. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Käufer sämtliche, auch künftig entstehende Forderungen aus der Geschäftsverbindung bezahlt hat.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Für den Vertrag gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Ralswiek auf Rügen OT Jarnitz. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist Stralsund.

17. Schlussbestimmung
Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen hiervon unberührt.

Haftungsausschluss
Das Landgericht (LG) Hamburg hat mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – “Haftung für Links” entschieden, dass man an den Inhalten verlinkter Internetpräsenzen ggf. mitverantwortlich ist. Dem kann aber, so das Landgericht Hamburg, vorgegriffen werden, indem man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert:
nahtwerk.papierkunst, Inhaberin Ute Matthiesen, distanziert sich hiermit ausdrücklich von Inhalten verlinkter Internetseiten. Wir übernehmen keinerlei Verantwortung für rassistische, Gewalt verherrlichende und alle anderen Inhalte verlinkter Internetseiten. Für diese Inhalte sind ausschließlich deren Inhaber verantwortlich.

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